Der Hirntod

Ein Mensch gilt als hirntot, wenn sein Gehirn nicht mehr funktioniert. Mit dem endgültigen nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhinrs und des Hirnstamms wird naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.

Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller Lebensvorgänge und der Sitz allen Denkens und Fühlens. Mit dem Tod des Gehirns ist auch der Mensch gestorben, so die Definition.

Die Intensivmedizin macht es möglich, Kreislauf, Herzschlag, Sauerstoffversorgung des Bluts, Leber- und Nierenfunktion sowie die Atmung für eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten, nachdem das Gehirn für immer ausgefallen ist. Eine Rückkehr ins Leben lässt sich in diesem Stadium nicht mehr erreichen. Die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods gilt daher auch als offizieller Todeszeitpunkt,

Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes (Bei Organspende):

Zwei dafür qualifizierte Ärzte (einer davon Neurologe oder Neurochirurg) mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin müssen den Hirntod des Organspenders unabhängig voneinander feststellen.

Sie dürfen weder an der Entnahme der Organe noch an deren Transplantation beteiligt sein. Zudem dürfen sie auch nicht der Weisung eines an der Transplantation beteiligten Arztes unterstehen. Angehörige dürfen die Untersuchungen zur Hirntod-Diagnostik nach Erläuterungen durch den Arzt beobachten.

Wie erfolt die Hirntod-Diagnostik?

1. klinische Untersuchung: Die klinische Untersuchung auf Hirntod umfasst den gleichzeitigen Nachweis, dass alle Hirnstammreflexe und die Spontanatmung ausgefallen sind. Die Hirnstammreflexe sind bei bewusstlosen Patienten auslösbar. Bei Hirntoten sind die Hirnstammreflexe nicht mehr auslösbar.

Zu den Hirnstamm-Reflexen zählen:

  • Pupillenreflex: Bei Gesunden sind normalerweise beide Pupillen gleich weit. Sie verengen bei Lichteinfall. Bei hirntoten Patienten fehlt dieser Reflex
  • Puppenkopf-Phänomen (okulozephaler Reflex): Ist ein Patient bewusstlos, aber nicht hirntot, reagiert er auf das schnelle Drehen oder Kippen seines Kopfs mit einer langsamen Gegenbewegung der Augen, veranlasst von der Verbindung zwischen Augenbewegung und Gleichgewichtszentrum. Bei einem Hirntoten bleiben die Augen während dieses Tests ohne Reaktion in ihrer Ausgangsstellung. Bei Sedativa-Schlafmitte-Vergiftung kann dieser Reflex unterdrückt sein.
  • Hornhautreflex (Kornealreflex): Berührt man die Hornhaut des Auges mit einem Fremdkörper, schließen sich die Augen reflektorisch. Prüft ein Arzt diese Reaktion bei einem Hirntoten, z.B. mit Wattestäbchen, erfolgt keine Reaktion
  • Schmerzreaktion im Gesicht: Auf Schmerzreize im Gesicht reagieren selbst Patienten, die im tiefen Koma liegen, mit erkennbaren Muskelzuckungen und Abwehrreaktionen der Kopf- und Halsmuskulatur. Im tiefsten Koma und bei Hirntoten bleiben diese Reflexe aus
  • Würge- und Hustenreflex (Tracheal- und Pharyngealreflex): Berührungen der hinteren Rachenwand lösen bei den meisten Menschen, wenn nicht bewusstlos, einen Würgereflex aus. Hirntote zeigen diese Reaktion nicht.
  • Deuten alle fünf Reflexprüfungen auf einen Hirntod hin, wird die Spontanatmung überprüft: Wird die maschinelle Beatmung ausgestellt, steigt durch Sauerstoffverbrauch der Kohlendioxidgehalt im Blut. Dadurch wird das Atemzentrum im Gehirn aktiviert. Setzt die Eigenatmung nicht ein, liegt ein kompletter Ausfall des Atemzentrums vor.

2. Weitere Untersuchungen

  • Die einmalige Untersuchung auf Hirntod reicht nicht aus, um den Hirntod sicher festzustellen. Je nach Art der Hirnschädigung muss der Patient zwölf bis 72 Stunden genau beobachtet werden. Danach erfolgt eine zweite Untersuchung der Hirntodzeichen,
  • oder
  • es werden zusätzliche apparative Untersuchungen gemacht. Dazu zählen Elektro-Enzephalogramm(EEG), evozierte Potentiale von den Hör- und Sensibilitätsbahnen in das Gehirn(AEP und SEP), Perfusions-Szintigrafie, Angiografie oder Doppler-Sonografie. Ein eindeutiges Zeichen für den Hirntod ist das komplette Fehlen einer Durchblutung des Gehirns

Beide untersuchenden Ärzte dokumentieren alle Ergebnisse der Hirntod-Diagnostik in einem vorgegebenen Protokoll. Erst bei zweifelsfreier Feststellung des Hirntods wird eine Todesbescheinigung ausgestellt,

Danach wird ein Patient, der nach Auffassung der behandelnden Ärzte für eine Organspende infrage kommt, dem zuständigen Transplantationszentrum oder der Deutschen Stiftung für Organtransplantationen gemeldet, sofern ein Einverständnis des Patienten oder der Angehörigen vorliegt.

Welche Symptome kennzeichnen den Hirntod?

  • Tiefes Koma
  • Ausfall aller Hirnstammreflexe und der Atmung
  • Abfall von Körpertemparatur, Blutdruck und Puls
  • Null-Linie im EEG
  • Durchblutungsstillstand in den Hirngefäßen

 

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